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   BGH, 19.10.1966 - Ib ZB 10/65   

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BGH, 19.10.1966 - Ib ZB 10/65 (https://dejure.org/1966,1853)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1966 - Ib ZB 10/65 (https://dejure.org/1966,1853)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1966 - Ib ZB 10/65 (https://dejure.org/1966,1853)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1967, 253
  • DB 1967, 768
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 19.10.1966 - Ib ZB 10/65
    Der Senat hat zu diesen Problem in dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß Ib ZB 6/65 vom 13. Juli 1966 - Vitapur folgende Grundsätze entwickelt:.
  • BGH, 10.05.1957 - I ZR 33/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.10.1966 - Ib ZB 10/65
    Es entspricht vielmehr der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 1957, 499, 501 - Wipp), wenn das Beschwerdegericht ausführt, daß die Benutzung eines einzelnen im Ähnlichkeitsbereich liegenden Drittzeichens regelmäßig nicht genügt, um eine rechtlich beachtliche Schwächung festzustellen, und daß im vorliegenden Fall der Umfang der Benutzung für eine abweichende Beurteilung nicht ausreicht.
  • BGH, 25.02.1966 - Ib ZB 7/64

    Einwand der Nichtbenutzung im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 19.10.1966 - Ib ZB 10/65
    In rechtlicher Hinsicht ist vorab folgendes klarzustellen: Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Einwand, das Widerspruchszeichen genieße als Vorrats- oder Defensivzeichen nur begrenzten Schutz, im Widerspruchsverfahren nicht geltend gemacht werden (BGHZ 44, 60 [BGH 25.06.1965 - Ib ZB 1/64] - Agyn; 45, 173 - Epigran).
  • BGH, 25.06.1965 - Ib ZB 1/64

    Zeichenrechtliches Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 19.10.1966 - Ib ZB 10/65
    In rechtlicher Hinsicht ist vorab folgendes klarzustellen: Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Einwand, das Widerspruchszeichen genieße als Vorrats- oder Defensivzeichen nur begrenzten Schutz, im Widerspruchsverfahren nicht geltend gemacht werden (BGHZ 44, 60 [BGH 25.06.1965 - Ib ZB 1/64] - Agyn; 45, 173 - Epigran).
  • OLG Naumburg, 03.09.2010 - 10 U 53/09

    "SUPERillu"

    (3.) Bei der Beurteilung der evtl. Schwächung der Kennzeichnungskraft einer Marke nicht unbeachtlich sind auch solche Drittzeichen, die zwar noch nicht benutzt sind, an denen Dritte aber Kennzeichenrechte erworben haben und die nach Art und Anzahl und nach dem Ähnlichkeitsbereich, in dem sie sich bewegen, einen Originalitätsmangel der Klagemarke indizieren (BGH GRUR 1999, 586, 587 - White Lion; GRUR 1999, 241, 243 - Lions; GRUR 1977, 218, 219 - MERCOL; GRUR 1971, 577, 579 - Raupentin; GRUR 1967, 253, 254 - CONNY; GRU 1967, 246, 250 f. - Vitapur).
  • OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 29/01
    Eine derartige Schwächung ist nur dann anzunehmen, wenn für gleiche oder benachbarte Produkte ähnliche Drittzeichen eingetragen sind (BGH GRUR 1967, 253, 254 - Conny).
  • BGH, 20.10.1972 - I ZR 147/71

    Verwechslungsgefahr im Klang und im Schriftbild zwischen "twenty" und dem

    Nähere Angaben über Art und Umfang der Benutzung des Zeichens "Teddy-twenty" waren hier überdies auch um deswillen erforderlich, weil eine Schwächung des Klagezeichens im Ergebnis allein aus der Benutzung dieses einen Drittzeichens hergeleitet werden sollte, eine rechtserhebliche Zeichenschwächung aber im allgemeinen erst beim Aufkommen mehrerer ähnlicher Zeichen angenommen werden kann (vgl. BGH GRUR 57, 499, 501 - Wipp; 67, 253, 254 - Conny; 67, 294, 296 - Triosorbin).
  • BGH, 02.04.1971 - I ZB 5/70

    Anspruch auf Anmeldung des Wortzeichens "Rohplantin" im Wege der Rechtsbeschwerde

    Zum anderen stellt sich aber auch die Frage, ob aus dem bloßen Rollenstand auf Grund der Eintragung ähnlicher Drittzeichen für gleiche oder benachbarte Warengebiete - ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Zeichenbenutzung - der Schluß gezogen werden kann, daß es sich für das fragliche Warengebiet um naheliegende verbrauchte Wortbildungen von geringer Originalität handelt (ferner BGH GRUR 67, 253 - Conny).
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